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Vorteile von Eignungsleihe für Sozialunternehmen

Gerade für kleine oder junge Sozialunternehmen stellen sich bei der Bewerbung auf Ausschreibungen besondere Herausforderungen. Die betrieblichen Kapazitäten passen oft nicht auf die Ausschreibungsumfänge großer öffentlicher Aufträge. Zudem werden in vielen Ausschreibungen Referenzen gefordert, die junge Unternehmen nicht erbringen können. In diesem Beitrag erfahrt ihr, wie Eignungsleihe bei diesen Herausforderungen weiterhelfen kann.

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Foto von Cytonn Photography

Was ist Eignungsleihe?

Eignungsleihe kann im Rahmen von verschiedenen Formen der Zusammenarbeit mit anderen Bietenden genutzt werden. Sie greift dann, wenn ein Bieter selbst nicht alle Eignungsnachweise erbringen kann.

Eignungsnachweise können in Ausschreibungen für die folgenden Kriterien gefordert werden:

  • Befähigung & Erlaubnis zur Berufsausübung z.B. durch einen Eintragung ins Handelsregister
  • Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit z.B. durch den Umsatz der letzten drei Jahre
  • Technische & berufliche Leistungsfähigkeit z.B. durch Referenzen

Nach Paragraph 47 der Vergabeverordnung kann bei der Eignungsleihe „…ein Bewerber oder Bieter für einen bestimmten öffentlichen Auftrag in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen…“. Der Bieter schließt sich dafür mit anderen Unternehmen zusammen oder benennt sie als Subunternehmen und leiht die geforderten Referenzen.

Allerdings kann Eignungsleihe in besonderen Fällen durch den öffentlichen Auftraggeber einschränkt werden. Außerdem ist sie nicht zulässig, wenn Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen.

Sich gemeinsam auf ein Angebot zu bewerben, kann helfen, einige gängige Hürden bei der Bewerbung auf öffentliche Aufträge zu überwinden:

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Viele Sozialunternehmen berichten, dass der erste Auftrag der öffentlichen Hand eine große Hürde ist. Die Herausforderung ist, die richtigen Ansprechpartner:innen und die passende Ausschreibung zu finden. Dafür ist häufig viel Netzwerkarbeit, Geduld und Energie notwendig. Eignungsleihe kann hierbei hilfreich sein.

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Häufig werden in Ausschreibungen 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren gefordert, die junge Sozialunternehmen oft nicht erbringen können. Durch Eignungsleihe können diese Referenzen gemeinsam mit anderen Unternehmen erbracht werden. Dadurch können dann die Anforderungen der öffentlichen Ausschreibung erfüllt werden.

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Große Aufträge übersteigen oft die Leistungsfähigkeit kleiner Sozialunternehmen bezüglich Portfolio oder Kapazitäten. Der Zusammenschluss mit anderen Unternehmen kann dieses Problem ausräumen.

Arten von Eignungsleihe

Zwei verschiedene Möglichkeiten sind für Eignungsleihe denkbar:

  • Nachunternehmerschaft

    Die gängigste Form der Eignungsleihe ist in der Konstellation einer Nachunternehmerschaft. Hierbei vergibt der Bieter Teile des von ihm gewonnenen Auftrags an einen Unterauftragnehmer (auch Sub- oder Nachunternehmer). Dieser hat selbst in der Regel keinen Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber sondern nur mit dem Bieter und muss ihm gegenüber nachweisen, dass die Mittel vorhanden sind, um den Auftrag auszuführen. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auffordern, kenntlich zu machen, welche Teile eines Auftrags an Subunternehmen vergeben werden sollen, und auch, diese zu benennen. Sollen die Subunternehmen der Eignungsleihe dienen, also dem Bietenden helfen, seine eigene Eignung für den Auftrag nachzuweisen, müssen entsprechende Eignungsnachweise der Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe vorliegen. Gegebenenfalls können Erklärungen und Nachweise aber auch später nachgefordert werden.

  • Bietergemeinschaft

    Eine andere Möglichkeit für Eignungsleihe ist das Auftreten als Bietergemeinschaft. Dabei schließen sich mehrere (Sozial-)Unternehmen zusammen, um gemeinsam ein Angebot auf eine Ausschreibung abzugeben und später auch die Leistung gemeinsam zu erbringen. Damit mittelständische Unternehmen nicht benachteiligt werden, dürfen Einzelbieter bei der Auftragsvergabe gegenüber einer Bietergemeinschaft nicht bevorzugt werden. Zivilrechtlich gilt die Bietergemeinschaft als GbR, im Auftragsfall wird die Leistung als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) erbracht.

    Kleine und mittlere Unternehmen können sich so auf Aufträge bewerben, die ihr einzelne Leistungsfähigkeit überschreiten würde. Ein weiterer Vorteil hierbei ist die Verteilung des Risikos und der Haftung auf mehrere Unternehmen.

Praxisbeispiel

Lest hier, wie sich der Sozialbetrieb „Mit Uns Gelingt’s Brandenburg“ als Subunternehmer erfolgreich auf seine ersten öffentlichen Aufträge beworben hat.

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